Katja Roßburg und Matthias Reichmuth

Die Arbeitsgemeinschaft Mobilität und Verkehr des Bürgervereins hat sich intensiv mit der Planung des o.g. Bauvorhabens beschäftigt und nimmt wie folgt dazu Stellung:

Dem vorliegenden Vorentwurf zum Bebauungsplan wird widersprochen.

1. Die Anbindung an das vorhandene ÖPNV-Angebot und die Mobilitätsstation an der Endhaltestelle „Virchowstraße“ ist unzureichend. Die Entfernungsangaben in der Begründung sind irreführend, da sie nur die minimalen Laufstrecken vom Planungsgebiet zu den Haltestellen darstellen.

2. Die Nutzung der südlichen Haltestelle „Bremer Straße“ (Linie 80, Richtung Virchowstraße) ist vom Planungsgebiet aus mangels Lichtsignalanlage an der vierspurigen Max-Liebermann-Straße nicht möglich. Die Haltestelle ist gefahrlos nicht erreichbar. Die Laufstrecke verlängert sich um ca. 300 m zur westlich gelegenen Haltestelle „Landsberger Str./Max-Liebermann-Straße“ und um ca. 350 m zur östlich gelegenen Haltestelle „Franz-Mehring-Straße“.

3. Die Situation (Punkt 2) ist bereits jetzt für die Nachbarschaft unzumutbar. (1) Die Haltestelle Bremer Straße wird außerdem von der Hans-Kroch-Schule (Grundschule) frequentiert, um zum Schwimmunterricht in der Schwimmhalle Nord zu gelangen. Durch die Errichtung der weiterführenden Schule (Gymnasium) wird der querende Fußverkehr und die Frequentierung der Haltestelle weiter steigen.

4. An der Kreuzung Max-Liebermann-Straße / Bremer Straße ist mindestens eine Lichtsignalanlage ähnlich wie an der Haltestelle „Franz-Mehring-Straße“ zu errichten.

5. Der geplante Standort der neu zu errichtenden Schule liegt von der Haltestelle „Beyerleinstraße“ (Linie 4) über 500 m entfernt., der der Kita sogar über 700 m. Die Stadtverwaltung Leipzig schreibt sich gern auf die Fahnen „Kurze Wege für kurze Beine“. Demnach wären die Standorte der Schule und Kita sinnvoller direkt hinter der bestehenden Neubebauung an der Max-Liebermann-Straße anzusiedeln wo auch die Linie 80 und das Einzugsgebiet südlich der Max-Liebermann-Straße besser erreichbar sind.

6. Durch die Stichstraßen sind die Laufstrecken aus dem nordöstlichen Teil zu den ÖPNV-Haltestellen besonders weit und mit deutlich über 300 m, teils 700 m Entfernung unattraktiv, insbesondere wenn man bedenkt, dass die Nutzung der Linie 80 einen Umstieg erfordert, um ins Stadtzentrum zu gelangen. Nach der aktuellen Beschlussvorlage wird hier wieder ein Siedlungsbereich geschaffen, wo die Haushalte „auf ein Auto angewiesen“ sind und es an alternativen Mobilitätsmöglichkeiten mangelt.

7. Die Mobilitätsstation an der Endhaltestelle „Virchowstraße“ ist mit ca. 800 – 1.200 m unzumutbar weit entfernt. Nördlich des Viertelswegs gibt es bis auf diese Station kein Car-Sharing-Angebot. Es ist ein Konzept zu entwickeln, an welchen Stellen und in welchem Umfang in Wohnortnähe (250 bis 300 m) öffentlich ausgewiesene Stellplätze für stationäres Car-Sharing errichtet werden können. Die Wohngebiete westlich der Bremer Straße und südlich der Max-Liebermann-Straße sollten dabei mit einbezogen werden. Eine Bedarfserhebung sollte in Zusammenarbeit mit dem am Markt bereits vertretenen Anbieter teilauto erfolgen.

8. Darüber hinaus ist ein Konzept zu entwickeln zur Förderung für weitere intermodale Angebote wie z.B. Ausweitung des Leihfahrradsystems nextbike, des LVB-Angebots Flexa und/oder der Errichtung eines Quartierbusses, der auch die mit ÖPNV unterversorgten „Kasernenviertel“ in Gohlis/Möckern bedient. Die Begründung zum Vorentwurf bleibt hier sehr unkonkret.

9. Westlich der Bremer Straße herrscht bereits ein hoher Parkdruck mit all seinen negativen Begleiterscheinungen (Falschparken auf Grünflächen und Kreuzungsbereichen, Suchverkehr, …). Die Begründung lässt offen, wie die Errichtung privater und öffentlicher Kfz-Stellplätze im Planungsgebiet geregelt werden soll. Für das Quartier beiderseits der Bremer Straße sollte ein Konzept zur Parkraumbewirtschaftung erstellt werden, dass der Idee einer „autoarmen Quartiersentwicklung“ auch gerecht wird. Das Konzept sollte auch die Veränderungen des Kfz-Stellplatzangebots durch die Errichtung einer Quartiersgarage auf dem ehemaligen Gelände des Heizkraftwerks und den voraussichtlichen Wegfall der Pachtgaragenhöfe südlich der Max-Liebermann-Straße berücksichtigen.

10. Aus der Begründung ist nicht ersichtlich, ob die Erschließungsstraßen so gestaltet sind, dass sie einen klassischen Linienbus aufnehmen können. Der Fahrbahnquerschnitt und ggf. ein benötigter Wendehammer (z.B. für Schulbus) muss ausreichend dimensioniert werden (Schleppkurven). Zu vermeiden ist dabei allerdings, dass diese Bereiche für den Bring- und Abholverkehr („Elterntaxis“) zweckentfremdet werden.

11. Zu erwarten ist, dass sich im Quartier viele Beschäftigte der Arbeitsplatzschwerpunkte Industriepark Nord (mit BMW), Güterverkehrszentrum (mit Porsche) und Flughafen (mit DHL) ansiedeln, weil von dort die Erreichbarkeit über die Max-Liebermann-Straße und über die A14 günstig ist. Es wird also auf der Bremer Straße und auf der neuen Quartiersstraße reger Kfz-Verkehr zu den Stoßzeiten herrschen. Es wird in der Begründung nicht dargelegt, wie das Linksabbiegen des Kfz-Verkehrs in das bzw. aus dem Planungsgebiet bei derzeit fehlenden Lichtsignalanlagen an beiden Einmündungen sichergestellt wird.

12. Der Ansatz ist nachvollziehbar an der Bremer Straße dichter zu bauen als weiter im Osten des Planungsgebiets. Die Grundstückszuschnitte im Nordosten des Planungsgebietes sind allerdings überdimensioniert. Entlang der neuen Erschließungsstraße sollte auch auf der Ostseite mit schmaleren Reihenhausparzellen geplant und auf freistehende EFH-Grundstücke gänzlich verzichtet. Die Grundstücksgrößen der Doppelhaushälften sollten kleiner ausfallen. Die geplanten EFH-Einheiten ließen sich so schätzungsweise auf der Hälfte der Fläche unterbringen und die Erreichbarkeit des ÖPNV etwas verbessern.

13. Die durch die Verdichtung der Bebauung freiwerdenden Flächen sollten als Freiflächen belassen werden, um zumindest einen kleinen Beitrag zum Erhalt der Artenvielfalt zu leisten, die auf den Brachflächen in den letzten 30 Jahren entstanden ist. (2)

 

  1. Siehe hierzu auch Einwohneranfrage VII-EF-06441 https://ratsinformation.leipzig.de/allris_leipzig_public/vo020?VOLFDNR=2001890
  2. Stellungnahme des NABU Regionalverband Leipzig e.V. https://www.nabu-leipzig.de/stellungnahmen/bremer-straße/