aber nicht nur diese – sondern alle Personen, unabhängig vom Alter, die sich zutrauen als AlltagsbegleiterIn zu agieren, sind willkommen diese Funktion zu übernehmen.
Wir beziehen uns auf die Artikel zum Thema aus dem Gohlis-Forum 7 /2014  und 4/ 2015

Das Konzept der AlltagsbegleiterIn, ein durch den Freistaat Sachsen gefördertes Projekt für Senioren, bringt für 2016 positive Veränderungen mit sich. Alle interessierte Personen – nicht nur Seniorinnen und Senioren – die sich ein Engagement als AlltagsbegleiterIn vorstellen können, sind ausdrücklich aufgefordert, sich beim Bürgerverein zu melden.
Folgende, aber sehr beschränkte Anforderungen werden an AlltagsbegleiterInnen gestellt: Die AlltagsbegleiterInnen müssen geeignet sein, sich um betagte Menschen zu kümmern. Alter, Funktion und Tätigkeit sind einerlei. Sollten Sie eine betagte Person kennen, von der Sie annehmen, dass eine Hilfe gewünscht ist und Sie gewillt sind, sich dieser Person anzunehmen, dann kommen Sie zu uns in den Bürgerverein Gohlis und melden sich an. Diese Personen dürfen allerdings keine Mittel der Pflegeversicherung nach I, II und III erhalten.
Die Aufwandsentschädigung, die Sie für Ihre Tätigkeit als AlltagsbegleiterIn erhalten, richtet sich nach der Anzahl der für das Projekt geleisteten Stunden. Es wird ein Minimum von 16 Stunden mit € 40,00 und ein Maximum von 32 Stunden mit € 80,00 im Monat gefördert.
Sollten wir Ihr Interesse für eine Teilnahme am Projekt AlltagsbegleiterIn geweckt haben, wenden Sie sich bitte an unseren Bürgerverein. Ansprechpartner ist Bernd Bonneß.
Unser Bürgerbüro ist dienstags von 17-19 Uhr und freitags von 10-12 Uhr besetzt. Sie können uns natürlich auch jederzeit und gerne eine Email schreiben: buergerverein.gohlis@gmail.com oder bonness2@web.de