von Matthias Judt (1)

In der Nacht vom 11. zum 12. Januar 1989 wurden in Gohlis zwei Personen festgenommen, die Flugblätter in Briefkästen gesteckt hatten. Ein 26jähriger Ingenieur und seine 19jährige Begleiterin, die als Buchhalterin bei der „Inneren Mission“ in Leipzig arbeitete, hatten bis zu ihrer Festnahme bereits 150 Flugblätter verteilt. Bei ihnen wurden weitere etwa 100 Exemplare eines „Aufrufs an alle Bürger der Stadt Leipzig“ gefunden. Wenige Tage später übermittelte der DDR-Minister für Staatssicherheit Erich Mielke dazu eine streng geheime Information an SEDGeneralsekretär Erich Honecker und weitere SED-Politbüromitglieder. Er berichtete darin „über Aktivitäten feindlich-negativer Kräfte in Leipzig im Zusammenhang mit dem 70. Jahrestag der Ermordung von Karl Liebknecht und Rosa Luxemburg“, mit denen „zur Durchführung eines sogenannten Schweigemarsches ‚für eine Demokratisierung unseres sozialistischen Staates’ am 15. Januar 1989 in Leipzig unter Missbrauch des 70. Jahrestages der Ermordung von Karl Liebknecht und Rosa Luxemburg aufgerufen“ werde (2). Durch die Festnahmen in Gohlis war dem MfS der Plan einer „Initiative zur demokratischen Erneuerung unserer Gesellschaft“ überhaupt erst bekanntgeworden.

In dem Aufruf hatte die Initiative zunächst das Ritual der offiziellen Kundgebungen kritisiert. Bei ihnen würden „tausende Werktätige verpflichtet […], einer Kundgebung ‚beizuwohnen’, bei der die Redner die jährlich wiederkehrenden Ansprachen halten.“ Dabei seien Karl Liebknecht und Rosa Luxemburg „für die allumfassenden politischen und ökonomischen Interessen der Arbeiterklasse“ eingetreten, „so auch für ein ungehindertes Vereins- und Versammlungsleben, für eine ungehemmte Presse, für allgemeine Wahlen und den freien Meinungskampf“. Weiter schrieben die Initiatoren: „Menschen die dieses Vermächtnis unter Berufung auf die Verfassung unseres Landes nach 40 Jahren DDR-Geschichte in Anspruch nehmen, werden immer wieder kriminalisiert.
Der Tag der Ermordung von Rosa Luxemburg und Karl Liebknecht soll uns Anlass sein, weiter für eine Demokratisierung unseres sozialistischen Staates einzutreten. Es ist an der Zeit, mutig und offen unsere Meinung zu sagen: Schluss mit der uns lähmenden Teilnahmslosigkeit und Gleichgültigkeit:
Lassen sie uns gemeinsam eintreten:
– für das Recht auf freie Meinungsäußerung
– für die Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit
– für die Pressefreiheit und gegen das Verbot (3) der Zeitschrift ‚Sputnik’ und kritischer sowjetischer Filme.“(4)

Im Ergebnis der Vernehmungen der in Gohlis Festgenommenen und der Aussagen einer weiteren Person, die „inoffizieller Mitarbeiter“ des MfS war, wurden neun weitere Flugblattverteiler im Alter von 18 bis 27 Jahren „zugeführt, die an dieser provokatorisch-demonstrativen Aktion teilgenommen hatten.“ In diesem Zusammenhang konnte das MfS zwar 3.500 Exemplare bei
Wohnungsdurchsuchungen beschlagnahmen und ging davon aus, dass insgesamt ca. 750 Flugblätter unter die Leute gebracht worden seien, doch hatte die Initiative insgesamt etwa 12.000 Exemplare hergestellt. (5)

In Mielkes Bericht vom 16. Januar 1989 heißt es weiter: „Gegen alle 11 Personen wurden Ermittlungsverfahren mit Haft wegen gemeinschaftlich begangener Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit gemäß § 214 Absatz 1 und 3 StGB eingeleitet. Unter Berücksichtigung ihrer Tatbeteiligung wurden die Haftbefehle gegen 4 Personen aufgehoben. Die gegen sie eingeleiteten Ermittlungsverfahren werden ohne Haft weiter bearbeitet. In Abhängigkeit von der Sachverhaltsklärung werden weitere Differenzierungsmaßnahmen geprüft.“ (6)

Exkurs:
Staatliche Repression „verrechtlicht“

§ 214. Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit.
„(1) Wer die Tätigkeit staatlicher Organe durch Gewalt oder Drohungen beeinträchtigt oder in einer die öffentliche Ordnung gefährdenden Weise eine Mißachtung der Gesetze bekundet oder zur Mißachtung der Gesetze auffordert, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren*) oder mit Verurteilung auf Bewährung,
Haftstrafe, Geldstrafe oder mit öffentlichem Tadel bestraft. (2) Ebenso wird bestraft, wer gegen Bürger wegen ihrer staatlichen oder gesellschaftlichen Tätigkeit oder wegen ihres Eintretens für die öffentliche Ordnung und Sicherheit mit Tätlichkeiten vorgeht oder solche androht.
(3) Wer zusammen mit anderen eine Tat nach den Absätzen 1 oder 2 begeht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren**) bestraft.“ (7)

*) Bis zum Juni 1979 wurden nur zwei Jahre Freiheitsstrafe angedroht.
**) Bis zum Juni 1979 gab es keinen Absatz, der Handeln von mehreren Personen strafverschärfend regelte.

Zur Anwendung kam damit ein Paragraph des Strafgesetzbuches der DDR, der fünfzehn Jahre zuvor im Zusammenhang mit der Verabschiedung eines Strafrechtsänderungsgesetzes am 28. Juni 1979 in der Volkskammer in dieser Form in Kraft getreten war. Mit diesem Gesetz war das politische Strafrecht der DDR erheblich verschärft worden, etwa indem auch das Übermitteln nicht-geheimer Informationen unter die Spionageparagraphen fiel. Der § 214 („Beeinträchtigung staatlicher und gesellschaftlicher Tätigkeit“) war dabei besonders dehnbar, denn in ihm wurde gar nicht klar, was unter „staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit“ überhaupt gemeint war und worin deren „Beeinträchtigung“ dann bestehen könnte. (8)

Dabei legten die zum Schweigemarsch Aufrufenden großen Wert darauf, eine „Beeinträchtigung“ der offiziellen Feierlichkeiten aus Anlass des 70. Jahrstages der Ermordung der beiden Führer der zum Jahreswechsel 1918/19 gegründeten KPD zu vermeiden. Die Teilnehmer sollten sich erst um 16 Uhr vor dem Alten Rathaus versammeln.

Trotz der Festnahmen und der Beschlagnahme vieler Flugblätter fanden sich am 15. Januar einige Hundert Demonstranten zusammen: Das MfS meinte, dass sich „ca. 150-200 Personen vor dem Untergrundmessehaus im Stadtzentrum von Leipzig zusammen[rotteten]“, wobei es zur Verlesung eines „vorbereitete[n] Text[es]“ gekommen sei, „in dem zur Teilnahme an dem in den Hetzflugblättern angekündigten Schweigemarsch aufgerufen wurde.“ (9) Teilnehmer schätzten dagegen, dass sich zwischen 500 und 800 Personen eingefunden hätten.

Die seinerzeit in West-Berlin ansässige Rundfunkstation „Radio Glasnost“ konnte kurze Zeit später den genannten Text im Originalton präsentieren: „Wir haben uns heute hier versammelt, um an den 70. Jahrestag der Ermordung Rosa Luxemburgs und Karl Liebknechts zu erinnern. Sie wurden ermordet, weil sie sich nachdrücklich für gesellschaftlichen Fortschritt einsetzten. Wir wollen ihrer mit einem Schweigemarsch gedenken. Und bevor wir schweigen, werden wir reden. Und zwar von den erneuten staatlichen Eingriffen in die Freiheit der Persönlichkeit. Im Vorfeld dieser Veranstaltung kam es zu 11 Verhaftungen von Mitgliedern der Arbeitsgruppe Gerechtigkeit und der Gruppe Leben. Wir protestieren scharf dagegen und fordern die Einstellung der Ermittlungsverfahren! Des Weiteren wenden wir uns gegen die erfolgten Hausdurchsuchungen und zahlreichen Zuführungen. Dieses Vorgehen verdeutlicht, dass zurzeit grundlegende Artikel der Verfassung außer Kraft gesetzt sind. Es betrifft im Besonderen Andersdenkende, die sich für Reformen in der erstarrten Gesellschaftsstruktur der DDR einsetzen. Ein Sozialismus ist ohne die uneingeschränkte Meinungspresse und Versammlungsfreiheit nicht möglich. Dies ist und blieb eine der zentralen Forderungen Rosa Luxemburgs. Ihrer, Karl Liebknechts und aller anderen Verfolgten wollen wir heute gedenken.“ (10)

Im Bericht des MfS an die Parteispitze wurden die weiteren Vorgänge nach der Verlesung des Textes geschildert. Es habe „sich diese Personengruppierung in Richtung Neues Rathaus in Bewegung“ gesetzt, dabei aber „keine Symbole mitgeführt. Da die Teilnehmer den wiederholten Aufforderungen der Deutschen Volkspolizei nach Auflösung des Marsches nicht Folge leisteten, erfolgte durch die Schutz- und Sicherheitsorgane die Zuführung von insgesamt 53 Personen.“ Alle Festgenommenen seien „belehrt“ und „nach Abschluss der Verdachtsprüfungshandlungen bis 22.00 Uhr entlassen“ worden. „Korrespondenten aus dem nichtsozialistischen Ausland“ seien „im Handlungszeitraum nicht festgestellt“ worden. (11)

In der Tat konnten westliche Journalisten nicht von dem Marsch selbst berichten. Sie erfuhren jedoch von der Festnahme der 11 Personen, darunter den Zweien, die in Gohlis verhaftet worden waren. In der Nacht vom 14. zum 15. Januar 1989 hatte der Grünen-Politiker Gert Bastian davon erfahren und die Nachricht an den aus der DDR gegen seinen Willen abgeschobenen Journalisten Roland Jahn weitergegeben. (12) Das führte zur Freilassung aller 11 Flugblattverteiler aus der Haft, gegen die jedoch die Ermittlungsverfahren zunächst (jedoch nur bis 29. Januar 1989) fortgesetzt wurden. (13)

In Gohlis ließ man sich jedoch nicht durch diese staatlichen Aktionen beeindrucken. Am 30. Januar 1989 stellten Mitglieder des 1986 gegründeten Friedenskreises und weitere Personen aus der Friedenskirchgemeinde einen Antrag auf Durchführung einer Gedenkveranstaltung am 25. Februar 1989 auf einem öffentlichen Platz aus Anlass des Jahrestages der Ermordung der Geschwister Scholl sowie weiterer Mitglieder der Widerstandsgruppe „Weiße Rose“. Einige Antragsteller strebten ihre Ausreise aus der DDR an und nutzten das Gedenken auch dazu, den Staat, den sie verlassen wollten, herauszufordern. In den Jahren 1988 und 1989 trafen sie sich im Gemeindehaus der Friedenskirche im Rahmen einer leipzigweit agierenden „AG Ausreise“(14), gegen die seitens der Bezirksverwaltung des MfS im Dezember 1988 geplant wurde, einen „Operativen Vorgang“ einzuleiten, mit dem Ziel „der Einschränkung ihrer Wirksamkeit sowie der Zersetzung“. (15)

Die Initiatoren der Gedenkveranstaltung wurden Anfang Februar 1989 an ihren Arbeitsstellen zu Gesprächen eingeladen und dabei befragt, warum sie eine gesonderte Veranstaltung durchführen wollten, wo es doch genügend staatliche Gedenkveranstaltungen gäbe. Als klar wurde, dass sie bei ihrem Antrag bleiben würden, erfolgte eine Einladung ins Präsidium der Volkspolizei, wo die Veranstaltung mit der „Auflage“ belegt wurde, dass die Organisatoren für „absolute Sicherheit“ zu sorgen hätten. In der Vermutung, dass von interessierter Seite Provokationen organisiert werden könnten, für die sie dann zur Verantwortung gezogen werden würden, zogen die Initiatoren der Gedenkveranstaltung ihren Antrag daraufhin zurück. (16)

Statt des Treffens im öffentlichen Raum führte die Friedenskirchgemeinde schließlich die Gedenkveranstaltung in ihren eigenen Räumlichkeiten durch, die Gotthard Weidel, der damalige Pfarrer der Gemeinde, leitete. So wie sie es auch im öffentlichen Raum vorgesehen hatten, lasen bei ihr die Initiatoren aus den Flugblättern vor, die von Hans und Sophie Scholl mit ihren Mitstreitern in München und anderen Städten verbreitet worden waren. (17)

Der Friedenskreis hatte sich in den Jahren 1986 bis 1989 an den Friedensdekaden beteiligt und dabei die Stationierung von sowjetischen SS-20-Atomraketen in der DDR thematisiert. Das VIII. Turn- und Sportfest der DDR im Sommer 1987 bot dem Friedenskreis erstmalig Gelegenheit zu einem öffentlichen Auftritt, bei dem die Stationierung von Atomwaffen in beiden deutschen Staaten und Fragen des Umweltschutzes in der Region Leipzig angesprochen wurden. Der Friedenskreis nahm 1987 in Torgau am 5. Olaf-Palme-Friedensmarsch teil und befasste sich im Frühjahr und Herbst 1989 im Umfeld des IX. Pädagogischen Kongresses der DDR mit der Schulpolitik im Lande. (18)

Zweimal sollte der Friedenskreis unter Führung von Gotthard Weidel die Friedensgebete in der Nikolaikirche im Jahre 1989 gestalten, darunter auch an dem denkwürdigen 9. Oktober. Bei der ersten Gelegenheit, am 29. Juni 1989, hatte der Kreis die Bildung eines „Freidenkerverbandes der DDR“ zum Thema gemacht. Der Verband sollte dazu dienen, „allen Versuchen kirchlicher Kreise offensiv [zu] begegnen, die ihren religiösen Einfluß erweitern und zu mißbrauchen versuchen“. (19)

Gohliser sollten im Herbst 1989 dann selbst eine Rolle bei der Friedlichen Revolution in Leipzig spielen. An ihrem wahrscheinlich entscheidenden Tag, dem 9. Oktober, waren die Befürchtungen groß, dass es zur gewaltsamen Niederschlagung der Demonstrationen in der Leipziger Innenstadt kommen könnte. Verbände der Volkspolizei, der „Kampfgruppen der Arbeiterklasse“, des MfS und der NVA standen bereit. Fünf Tage zuvor war vom Verteidigungsministerium der DDR die Weisung ergangen, im Militärbezirk III (Leipzig) die erhöhte Gefechtsbereitschaft auszulösen. (20)

Wie an jedem Montag war auch der Demonstration am 9. Oktober das schon traditionelle Friedensgebet in der Nikolaikirche vorangestellt. Just an diesem Tag wurde es aber von Pfarrer Gotthard Weidel gemeinsam mit Mitgliedern des Friedenskreises Gohlis gestaltet. (21) Hier reagierten die Akteure unmittelbar auf eine durch den Kommandeur einer Hundertschaft der „Kampfgruppen der Arbeiterklasse“ am 6. Oktober in einem Leserbrief an die Leipziger Volkszeitung ausgesprochenen Drohung: „„Die Angehörigen der Kampfgruppenhundertschaft ‚Hans Geiffert’ verurteilen, was gewissenlose Elemente seit einiger Zeit in der Stadt Leipzig veranstalten. […] Wir sind dagegen, daß diese kirchliche Veranstaltung mißbraucht wird, um staatsfeindliche Provokationen gegen die DDR durchzuführen. […] Wir sind bereit und Willens, das von uns mit unserer Hände Arbeit Geschaffene wirksam zu schützen, um diese konterrevolutionären Aktionen endgültig und wirksam zu unterbinden. Wenn es sein muß, mit der Waffe in der Hand!“ (22)

Nach dem „Aufruf der Leipziger Sechs“ zur Gewaltlosigkeit, den am 9. Oktober neben dem Universitätstheologen Peter Zimmermann (geb. 1944), dem Kabarettisten Bernd-Lutz Lange (geb. 1944) und dem weltberühmten Gewandhausdirigenten Kurt Masur (1927-2015) auch die drei Sekretäre der SEDBezirksleitung Kurt Meyer, Jochen Pommer und Roland Wötzel unterschrieben hatten und der über den Leipziger Stadtfunk verlesen worden war, blieb es in der Stadt ruhig. Die zwar sichtbar präsenten Einsatzkräfte von Volkspolizei, Kampfgruppen und MfS griffen nicht ein, und so konnten an diesem Tag 70.000 Leipziger friedlich demonstrieren.

Eine Woche später jedoch drohte noch einmal die Gefahr einer militärischen Niederschlagung der Demonstrationen in Leipzig. Am 13. Oktober 1989 hatte der Vorsitzende des Nationalen Verteidigungsrates (NVR) der DDR, SED-Generalsekretär Erich Honecker (1912-1994), den „Befehl Nr. 9/89 des Vorsitzenden des NVR über Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung in Leipzig“ unterzeichnet. Demnach waren „alle Maßnahmen vorzusehen, um geplante Demonstrationen im Entstehen zu verhindern“. Tags darauf fand eine Einweisung beim Chef des Hauptstabes des NVR, Fritz Streletz (geb. 1926) statt. (23) In den Notizen des Stabschefs der Bezirksdirektion der Volkspolizei Leipzig zu dieser Einweisung finden sich folgende Aussagen: „Unter allen Umständen sollte verhindert werden, daß es zu Massendemonstrationen im Zentrum Leipzigs kommt. Neben den Kräften und Mitteln der DVP und des MfS sollten die Fallschirmjäger der NVA und die Spezialkräfte des MfS nach Leipzig verlegt werden und dort vorrangig für die Festnahme der Rädelsführer bzw. für den Einsatz zu besonderen Aufgaben vorbereitet werden.“ (24) Dazu wurden allein 31 Hundertschaften der NVA für den Einsatz in Leipzig in Kasernen in Döbeln, Delitzsch, Eilenburg, Bad Düben und der Stadt selbst (unter anderem in der Kaserne des Artillerieregiments und in der Georg-Schumann-Kaserne, die beide unmittelbar an Gohlis grenzten) verlegt. Die Leipziger Volkspolizei sollte die etwa 3.000 Soldaten mit Schlagstöcken ausstatten. (25)

In der NVA-Artilleriekaserne (der heutigen General-Olbricht-Kaserne) hatte die Fallschirmjägerkompanie des Luftsturmregiments 40 aus Lehnin im Bezirk Potsdam am Abend des 14. Oktober 1989 Quartier bezogen. 329 Fallschirmjäger waren unter strengster Geheimhaltung herangeführt worden und trainierten dort, angeleitet durch Antiterrorkräfte des MfS, am 15. und frühen 16. Oktober 1989 Taktiken und Techniken des Auflösens einer Demonstration. (26)

Die militärischen und polizeilichen Kräfte wurden indes auch am 16. Oktober nicht mehr eingesetzt. An diesem Tag kamen 120.000 Demonstranten, nicht ahnend, dass auch sie – wie schon die 70.000 eine Woche zuvor – nur knapp der Gefahr einer „chinesischen Lösung“ entgingen. Am 23. Oktober wurde schließlich eine Rekordzahl von 300.000 Menschen gezählt, die auf dem Ring demonstrierten. (27)

Diese Teilnehmerzahlen waren sehr wichtig: Am 21. Oktober 1989 hatte der DDRInnenminister und Chef der Deutschen Volkspolizei, Friedrich Dickel (1913-1993), in einer Rede vor den Chefs der Bezirksbehörden der VP das Dilemma der Partei und Staatsführung geschildert: „Was sollen wir machen? Ich stelle mal diese rhetorische Frage. Sollen wir dazwischen gehen bei 20.000, 30.000, 40.000 Bürgern? Wissen Sie, was das bedeutet? Da können wir gleich SPW [Schützenpanzerwagen] oder Panzer einsetzen.“ Und weiter: „Natürlich ist das in dem Moment ein Zurückweichen, aber ich sage Euch noch einmal, bei Größenordnungen von 20, 30, 80 oder gar 100.000 ist gar nichts anderes möglich. Am Montag ist das gleiche wieder in Leipzig, das geht jetzt schon wochenlang, und wir schlagen uns hier die Nächte um die Ohren.“ (28)

Exkurs:
Was der Polizeichef der DDR im Herbst 1989 lieber gemacht hätte

„Ich würde am liebsten hingehen und diese Halunken zusammenschlagen, daß ihnen keine Jacke mehr paßt. Ich war 1953 verantwortlich hier in Berlin. Mir braucht keiner zu sagen, was die weiße Brut veranlaßt. Ich bin als Jungkommunist nach Spanien und habe gegen die Halunken, dieses faschistische Kroppzeug gekämpft. […] Mir braucht keiner zu sagen, wie man mit dem Klassenfeind umgeht. Ich hoffe bloß, daß ihr das genau wißt. Umzugehen, Schießen liebe Genossen und das die Panzer dann vor der Bezirksleitung und vor dem ZK stehen, daß wäre noch die einfachste Sache. Aber solch eine komplizierte Situation nach 40 Jahren DDR?“

(1) Erweiterte Fassung eines Artikels des Verfassers mit gleichen Titel, vgl. Matthias Judt, „Gohlis 1989: Von Flugblättern und Friedensgebeten“, in Bürgerverein Gohlis 2017, S. 59-61.
(2) „Information über Aktivitäten feindlich-negativer Kräfte in Leipzig im Zusammenhang mit dem 70. Jahrestag der Ermordung von Karl Liebknecht und Rosa Luxemburg“ (im folgenden „Information vom 16. Januar 1989“), in: MfS, ZAIG, Nr. 25/89, zitiert nach http://www.ddr89.de/ddr89/mfs/mfs25.html, dort aus: Armin Mitter/Stefan Wolle, „Ich liebe euch doch alle…“ Befehle und Lageberichte des MfS, Januar-November 1989, Berlin 1990, S. 11ff.
(3) Im November 1988 war die sowjetische Monatszeitschrift Sputnik, eine Art Reader’s Digest der sowjetischen Presse, in seiner deutschsprachigen Ausgabe „von der Postvertriebsliste gestrichen“, mithin verboten worden. Darüber hinaus durften fünf Spielfilme aus der UdSSR nicht weiter aufgeführt werden. Beides führte in der DDR zu Protesten. Vgl. Die Zeit vom 2. Dezember 1988.
(4) „Aufruf an alle Bürger der Stadt Leipzig“, zitiert nach Information vom 16. Januar 1989, hier Anlage 1 (Orthografie nach Quelle).
(5) Information vom 16. Januar 1989; Uwe Schwabe, „Die Luxemburg-Liebknecht-Demonstration 1989 in Leipzig“, in: https://www.jugendopposition.de/themen/145316/oppositionszentrumleipzig?video=145185#vplayer, aufgerufen am 24. Mai 2017.
(6) Information vom 16. Januar 1989.
(7) Strafgesetzbuch der Deutschen Demokratischen Republik -StGB- vom 12. Januar 1968, in der Fassung des Gesetzes vom 19. Dezember 1974 zur Änderung des Strafgesetzbuches, geändert durch Gesetz vom 28. Juni 1979 (Gesetzblatt der DDR. Teil I S. 139), in: http://www.verfassungen.de/de/ddr/strafgesetzbuch74.htm, aufgerufen am 25. Januar 2018.
(8) Vgl. Wieland Eschenhagen/Matthias Judt, Der neue Fischer Weltalmanach. Chronik Deutschland 1949 – 2014. 65 Jahre deutsche Geschichte im Überblick, Frankfurt am Main 2014 (im folgenden Eschenhagen/Judt 2014), S. 250.
(9) zitiert nach Information vom 16. Januar 1989.
(10) Radio Glasnost, Aufruf zur Luxemburg-Liebknecht-Demonstration in Leipzig, in: https://www.jugendopposition.de/themen/145316/oppositionszentrum-leipzig?video=144977#vplayer, aufgerufen am 24. Mai 2017.
(11) zitiert nach Information vom 16. Januar 1989.
(12) Vgl. Information vom 16. Januar 1989.
(13) Vgl. Der Tagesspiegel vom 20. Januar 1989; Uwe Schwabe, „Die Luxemburg-LiebknechtDemonstration 1989 in Leipzig“, in: https://www.jugendopposition.de/themen/145316/oppositionszentrum-leipzig?video=145185#vplayer, aufgerufen am 24. Mai 2017.
(14) Gespräch mit einem der Organisatoren, Herrn Klaus Wirth, am 17. Mai 2017; Information von Gerd Klenk vom 21. Mai 2017.
(15) Vgl. Die Stasi und die Reisefreiheit, in: http://www.demokratie-statt-diktatur.de/DSD/DE/Reisefreiheit/_node.html, aufgerufen am 24. Mai 2017.
(16) Vgl. Gilbert Jacoby, 1989/90: Die „Friedliche Revolution“ in der DDR, Berlin 2011, S. 12; Gespräch mit Klaus Wirth am 17. Mai 2017. 17 Gespräch mit Klaus Wirth am 17. Mai 2017. 18 Information von Gerd Klenk vom 21. Mai 2017. 19 Information von Gerd Klenk vom 21. Mai 2017.
(17) Gespräch mit Klaus Wirth am 17. Mai 2017.
(18) Information von Gerd Klenk vom 21. Mai 2017.
(19) Vgl. Leipziger Volkszeitung vom 6. Oktober 1989, zitiert nach: https://de.wikipedia.org/wiki/Friedliche_Revolution_(Leipzig), aufgerufen am 22. Mai 2017 (Orthografie nach Original) und Tobias Hollitzer, „‚Heute entscheidet es sich: Entweder die oder wir’ – zum 9. Oktober 1989 in Leipzig“. Vorgeschichte, Verlauf und Nachwirkung. Ein Beitrag zur Geschichte der Entwicklung 1989/90 in Leipzig (im Folgenden: „Hollitzer 1998“), in: Horch und Guck, Heft 23/1998, S. 23-37.
(20) wiedergegeben und zitiert nach Hollitzer 1998. Ein Kopie des Befehls ist veröffentlicht in Rita Sélitrenny: Die Verantwortung der SED für die Isolierungslager, Arbeitspapiere des Forschungsverbundes SED-Staat Nr. 17/1995, Berlin 1995, Anhang Dokument 12. Zu Honecker und Streletz siehe Helmut Müller-Enbergs et al., Wer war wer in der DDR. Ein Lexikon ostdeutscher Biographien, 5. aktualisierte und erweiterte Neuausgabe, Berlin 2010 (im Folgenden „Müller-Enbergs 2010“), S. 575f und 1290f.
(21) Aktennotiz des Stabschefs der BDVP Leipzig Oberst Burghardt über die Einweisung am 14.10.1989, 08.00 Uhr, beim Chef des Hauptstabes des NVR, Genossen Generaloberst Strelitz, Leipzig 14.10.1989 Bl. 1 – 3, hier: Bl. 1, zitiert nach Hollitzer 1998.
(22) Vgl. Aktennotiz für den Stellvertreter des Ministers und Chef des Hauptstabes vom 15.10.1989 07.00 Uhr, Anlage 2, wiedergegeben nach Hollitzer 1998; Information von Uwe März von 2015.
(23) Vgl. Der Spiegel vom 29. September 2014; Hollitzer 1998.
(24)Vgl. Fernsehdokumentation zum Luftsturmregiment 40 von 2013, insbesondere ab der 18. Minute, abrufbar unter https://www.youtube.com/watch?v=9AF8f7sGUI0. Im Juni 1989 waren Studentenproteste auf dem Pekinger „Platz des himmlischen Friedens“ gewaltsam vom Militär der VR China niedergeschlagen worden.
(25) Vgl. Eschenhagen/Judt 2014, S. 319.
Tonbandprotokoll der Rede des Ministers des Innern vor den Chefs der BDVP am 21.10.1989 (im Folgenden „Tonbandprotokoll 1989“), BStU ZA HA VII 1195, Blätter 22 und 49f, zitiert nach Hollitzer 1998 (Orthografie nach Original). Zu Dickel siehe: Müller-Enbergs 2010, S. 232.Tonbandprotokoll 1989.