Von Tino Bucksch

Parallel zu den Vorbereitungen für das Jahr der Demokratie 2018 läuft im Stadtrat und in der Stadtverwaltung eine Debatte zur Aufwertung bestehender repräsentativ-demokratischer Struk­turen. Diese Diskussion ist nicht neu. In den letzten Jahren wurde öfters von Seiten der Stadtratsfraktionen versucht, eine politische Gleichstellung der Ortschafts- und Stadtbezirksbeiräte herbeizuführen. Da dies bisher an den rechtlichen Rahmenbedingungen scheiterte, sollte der Fokus für die Aufwertung von Stadtbezirks- und Ortschaftsrat ab dem Jahr 2018 auf die Handlungsspielräume innerhalb der bestehenden sächsischen Gemeindeordnung gelegt werden. Dazu lag dem Stadtbezirksbeirat Nord in seiner Januarsitzung ein Antrag der SPD-Fraktion und eine Stellungnahme der Verwaltung vor, welche konkrete Maßnahmen vorschlugen, um eine Aufwertung der Beiratsstrukturen anzugehen. Mit einer Gegenstimme nahm der Stadtbezirksbeirat den Antrag der SPD-Fraktion an. Zentrale Forderung des Antrages sind dabei die Suche nach öffentlichkeitswirksameren, barrierefreien und technisch gut ausgestatteten Tagungsorten für den Stadtbezirksbeirat, eine Erreichbarkeit aller einzelner Stadtbezirksbeiräte durch die Einrichtung von individuellen, offiziellen Mailadressen, einer verbesserten Öffentlichkeitsarbeit mit Hilfe des Referats für Kommunikation, der Schulungen für die Stadtbezirksbeiräte, z. B. im Baurecht, sowie einer Umstellung der Beratungsfolge von Vorlagen innerhalb des Stadtrates, um den Voten der Beiräten noch stärker Gehör zu verschaffen. Ein großer Teil dieser Maßnahmen soll von der Verwaltung noch 2018 umgesetzt werden. Über diese konkreten Forderungen hinausgehend wird 2018 ebenso eine grundsätzliche Diskussion innerhalb des Stadtrates, der Stadtbezirks- und Ortschaftsräte sowie der Verwaltung geführt werden, ob und in welcher Form die Mitglieder der Beiräte in Zukunft direkt durch die Bürgerinnen und Bürger gewählt werden können. Dies war bisher durch die Gemeindeordnung nicht gedeckt. Die im Dezember 2017 durch den Landtag verabschiedete Novellierung ermöglicht es den Kommunen aber zukünftig, eine Direktwahl durchzuführen. Die Vor- und Nachteile einer solchen Wahl werden den Stadtbezirksbeirat noch in den kommenden Monaten beschäftigen.