Beitrag der Stadtreinigung Leipzig

In einer wachsenden Stadt wie Leipzig lässt sich eine Verschärfung der Parksituation nicht vermeiden. Zudem werden häufig größere Pkw angeschafft, die mehr Parkfläche benötigen. Die Mitarbeiter des Eigenbetriebes Stadtreinigung Leipzig tun alles, um die ordnungsgemäße Entsorgung der Abfälle sicherzustellen. Sind Straßen jedoch durch ordnungswidrig abgestellte Autos zugeparkt, können die Abfallbehälter nicht geleert werden.

Insbesondere in engen Straßen sowie in Kurven oder Wendehammern verhindern parkende Pkw die Einfahrt für die Abfallsammelfahrzeuge, die generell eine Mindestdurchfahrtsbreite von 3,55 Meter benötigen. „Wir versuchen nach Möglichkeit den Standort nochmals anzufahren, doch die Einfahrt ist auch dann nicht immer möglich“, erläutert Thomas Kretzschmar, Erster Betriebsleiter des Eigenbetriebs Stadtreinigung Leipzig. Mitunter muss der Eigenbetrieb satzungsgemäß eine Änderung des Bereitstellplatzes anordnen, um eine dauerhafte und verlässliche Entleerung der bereitgestellten Abfallbehälter sicherzustellen.

„Damit die Entsorgung reibungslos erfolgen kann, ist die Einhaltung gesetzlicher Regelungen beim Parken erforderlich“, fasst Thomas Kretzschmar zusammen. Grundsätzlich besteht laut Straßenverkehrsordnung ein Halteverbot an engen und an unübersichtlichen Straßenstellen sowie in scharfen Kurven. Eng ist eine Stelle immer dann, wenn die Restfahrbahnbreite es nicht mehr erlaubt, dass auch größere Fahrzeuge die Straße weiter befahren können. Die Praxis zeigt, dass diese Regelungen und die daraus resultierenden Probleme oftmals nicht bekannt sind.

Um das Bewusstsein der Verursacher zu erhöhen wurde als erstes an eine erforderliche gegenseitige Rücksichtnahme appelliert. „Wir haben gemeinsame Hinweiszettel von Feuerwehr (Branddirektion) und Stadtreinigung an den falsch parkenden Autos angebracht, um auf die Situation aufmerksam zu machen. Denn nicht nur der Eigenbetrieb Stadtreinigung Leipzig kann in die zugeparkten Straßen nicht einfahren, sondern in Notfallsituationen können auch die Rettungsfahrzeuge dies nicht“, erklärt Thomas Kretzschmar. „Darüber hinaus erhielten betroffene Grundstückseigentümer von uns ein Informationsschreiben, indem wir die aktuelle Situation erläutert haben.“

Gefordert wird von einigen Bürgerinnen und Bürgern die Anschaffung kleinerer Abfallsammelfahrzeuge. In anderen Kommunen wurden diese in der Regel für historisch enge Gassen angeschafft. Diese Situation ist allerdings nicht auf Leipzig übertragbar. Einerseits sind die Durchfahrtsbreiten bei ordnungswidrig abgestellten Fahrzeugen so gering, dass auch kleinere Abfallsammelfahrzeuge nicht zur Sicherstellung der Abfallentsorgung beitragen. Zudem haben kleinere Fahrzeuge eine erheblich geringere Ladekapazität. Im Vergleich zu den normalen Abfallsammelfahrzeugen müssten drei kleine Fahrzeuge für die gleiche Abfallmenge unterwegs sein. Die Folgen aufgrund des Fehlverhaltens einzelner wären spürbar höhere Betriebskosten zu Lasten aller Gebührenzahler sowie eine deutliche Zunahme des Fahrverkehrs einschließlich gesundheitsschädlicher Stickoxide.

Als Pilotprojekt hat die Stadtverwaltung bei der obersten Landesbehörde Ausnahmegenehmigungen für ausgewählte Straßen, beispielsweise auch für Gohlis Nord, beantragt. Denn aufgrund der geltenden Rechtslage können aktuell keine Beschilderungen mit Halteverboten zur Sicherung der Abfallentsorgung und der gehinderten Durchfahrt für Abfallsammelfahrzeuge angeordnet werden. Dafür bietet die Straßenverkehrsordnung keine Ermächtigung. Mit dem Pilotprojekt soll die Aufstellung von Verkehrszeichen geprüft werden, welche die Befahrbarkeit für Abfallsammelfahrzeuge an den Leerungstagen unterstützt und Verkehrsteilnehmern die gesetzliche Regelung verdeutlicht.