von Tino Bucksch

„Können sie mich hören? Bin ich zu sehen?“ – Diese Fragen waren wohl die meist gesagten und vernommenen Sätze der ersten digitalen Sitzung des Stadtbezirksbeirates Nord am 14. Mai. Der Druck, die politischen Prozesse unter Coronabedingungen anzupassen, hat die Stadtverwaltung und den Stadtrat schon vor Wochen erreicht und stellte nun den Stadtbezirksbeirat vor eine Herausforderung um seine volle Tagesordnung adäquat abzuarbeiten. Drei Punkte waren dabei auch für den Bereich Gohlis von hohem Interesse:

Soziale Erhaltungssatzung
Das Thema preiswertes Wohnen und Verdrängungseffekte durch hohe Mietpreise dominiert seit Monaten bundesweit die politische Agenda. Eine Soziale Erhaltungssatzung wird dabei von Befürworterinnen und Befürwortern als mögliches Instrument gegen die negativen Effekte auf dem Wohnungsmarkt ins Feld geführt. Die Leipziger Stadtverwaltung hat dafür extra einen Kriterienkatalog erstellt, anhand dessen der geplante Milieuschutz vorgenommen werden soll. Dabei ist wichtig zu sagen, dass die Genehmigungskriterien für geplante Rück- und Änderungsbaumaßnahmen als Leitplanken dienen. Alle Vorhaben müssen einer Einzelfallbetrachtung unterzogen werden. Im Gegensatz zu Eutritzsch (Gebietsgrenzen bilden die Theresienstraße im Süden, die Delitzscher Straße im Nordwesten sowie die Anhalterstraße im Osten), bei dem die Verwaltung bauliche Sanierungs- und Aufwertungspotenziale feststellte, die eben jene Verdrängungseffekte auslösen können, wurde die Soziale Erhaltungssatzung für das vorgeschlagene Gebiet in Gohlis nicht bestätigt. Dabei ergab die Untersuchung, dass zwar gewisse Voraussetzungen erfüllt waren aber die Abgrenzung des geplanten Gebietes (ab der S-Bahntrasse Richtung Süden bis zur Möckernschen Straße über die Georg-Schumann-Straße, die Ost-West Erstreckung verläuft von der Breitenfelder Straße bis zur Wiederitzscher Straße) anders gefasst werden muss. Hierauf hat die Stadtverwaltung schon reagiert und erweiternde Untersuchungen angestoßen. Somit ist klar, dass das Thema den Stadtbezirksbeirat Nord noch häufiger in der Zukunft beschäftigen wird. Den vorliegenden Beschluss votierten die Beiräte mit fünf Ja-Stimmen, zwei Enthaltungen und zwei Gegenstimmen.

Aufstellungsbeschluss und Vorverkaufsrecht östliche Bremer Straße
Wer mit offenen Augen entlang der Max-Liebermann-Straße gegangen ist, hat bemerkt, dass sich im Bereich der Bremer Straße einiges entwickelt. Mit dem Bebauungsplan zu diesem Areal beschäftigte sich der Stadtbezirksbeirat schon in der letzten Wahlperiode. Die Wohnbebauung sowie die neue Filiale der Sparkasse sind schon längst errichtet. Nun plant die Stadt, die versprochene Kita und das Gymnasium zu errichten. Dazu müssen noch die notwendigen Flächen erworben werden. Leider zeigen die aktuellen Eigentümer wenig bis keine Kooperationsbereitschaft. Auch kommt hinzu, dass durch die begrenzten Abwasserkapazitäten in dem Bereich jede neue Bebauung diese reduziert und am Ende diese aufgebraucht sind, bevor die Stadt zum Zuge kommt. Somit wären die geplante Kita und das Gymnasium nicht mehr realisierbar. Daher möchte die Stadtverwaltung von ihrem Vorverkaufsrecht Gebrauch machen und so auch preisdämpfend auf mögliche spekulative Verkäufe in dem Bereich einwirken. Dieses Vorhaben unterstütze der Beirat einstimmig.

HauptnetzRad und Wegweisung SachsenNetz Rad
Zum Schluss stellte ein Vertreter der Stadtverwaltung die Informationsvorlage zum HauptnetzRad vor. Dessen Zielstellung ist es, durch die Definition bestimmter Radwegerouten die Grundlage zu schaffen um für geplante Radwege zum einen Fördermittel einwerben und zum anderen entsprechende Baumaßnahmen ableiten zu können. Gerade die vom Beirat vehement eingeforderte Radwegeverbindung über das Zentrum und das neue Areal am Eutritzscher Bahnhof über die Nordroute nach Halle war in der Vorlage enthalten. Der Beirat wird daher die weitere Realisierung dieses Vorhabens kritisch begleiten.